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Bürgerversicherung

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Bürgerversicherung mit Fallbeispielen zur Be- und Entlastung durch eine Bürgerversicherung

Zusammenfassung

Die Bürgerversicherung

- verschärft das demographisch bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung.
- schafft den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen endgültig ab.
- führt zu keinen nennenswerten Beitragssatzsenkungen.
- gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
- wird dem eigenen Anspruch der Solidarität nicht gerecht.
- führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin.

Die vorliegenden Bürgerversicherungsmodelle von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sehen zur zukünftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Ausweitung des Versichertenkreises sowie den Einbezug weiterer Einkunftsarten vor. Beide Modelle weichen bis dato nur geringfügig voneinander ab:

• In die Bürgerversicherung sollen auch Beamte, Selbständige und Einkommensgruppen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze einbezogen werden.
• Krankenversicherungsbeiträge sind nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auch auf Zinseinkünfte und - nach den Vorstellungen der Grünen - auf Mieten und Pachteinnahmen zu zahlen.

Die Bürgerversicherung nimmt für sich in Anspruch, für mehr Solidarität und Wettbewerb in der Krankenversicherung zu sorgen sowie die Beitragssätze zu senken. Tatsächlich löst sie aber keines der bestehenden Probleme im deutschen Gesundheitswesen. Im Gegenteil - die Probleme würden durch eine Bürgerversicherung größer:

Achtung Kasten einbauen 1. Eine Bürgerversicherung verschärft das demographisch bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung!

Schon heute belasten die Rentner die gesetzlichen Krankenkassen überdurchschnittlich stark. Die über 65jährigen machen derzeit rund 19 Prozent der Bevölkerung aus - auf sie entfallen aber mehr als 41 Prozent der Leistungsausgaben der GKV. Bis 2050 werden sich der Anteil dieser Altersgruppe und die damit verbundenen Kosten verdoppeln. Das Umlageverfahren der GKV, bei dem die jüngeren Versicherten die Kosten für die älteren Versicherten tragen, kann diese Ausgabendynamik alleine nicht mehr schultern. Wenn wir uns Gesundheit auch noch in 10, 20 und 30 Jahren leisten können wollen, führt kein Weg an mehr Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitsausgaben vorbei. Das geht nur mit mehr Kapitaldeckung in der Finanzierung der medizinischen Versorgung.

Die Bürgerversicherung will wider besseren Wissens um die bevorstehende Überalterung der deutschen Bevölkerung den entgegen gesetzten Weg gehen: Durch die Abschaffung der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung soll die Finanzierung des Gesundheitssystems in Gänze auf das demographieanfällige Umlageverfahren umgestellt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit noch schneller vor noch größeren Finanzierungsproblemen stehen. Da der finanziellen Belastbarkeit von immer weniger Erwerbstätigen Grenzen gesetzt sind, ist die der Politik verbleibende Ausweichreaktion vorhersehbar: Leistungskürzungen.

Achtung kasten einbauen 2. Eine Bürgerversicherung schafft den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen endgültig ab!

Auch die private Krankenversicherung soll als Anbieter der Bürgerversicherung weiter existieren dürfen - allerdings zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Ergebnis: Den bestehenden 270 gesetzlichen Krankenkassen würden weitere 50 ehemals private hinzugefügt, die dann alle zu gleichen Bedingungen und Preisen das gleiche gesetzlich normierte Leistungspaket anböten. Danach verbleibende Unterschiede werden durch den Risikostrukturausgleich nivelliert. Faktisch gibt es in einer Bürgerversicherung also überhaupt keine Wettbewerbsparameter mehr, die es für die Krankenkassen lohnenswert machen, im Interesse ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit besser zu sein als andere Kassen. Wie immer, wenn der Wettbewerb empfindlich gestört ist, sind die Kundeninteressen - also hier die Interessen der Versicherten - nur noch von nachrangiger Bedeutung.

Achtung Kasten einbauen 3. Eine Bürgerversicherung führt zu keinen nennenswerten Beitragssatzsenkungen!

Die von SPD und den Grünen angekündigte Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags um 1,6 - 1,8 Prozentpunkte ist weder kurzfristig noch in dieser Höhe realisierbar. Das belegen gerade auch jene Studien, die von den Parteien selber in Auftrag gegeben bzw. den eigenen Modellberechnungen zugrunde gelegt wurden.

• Da für die Versicherungsverträge der heute Privatversicherten Bestandsschutz besteht, ist mit spürbaren Beitragssatzreduktionen durch eine Ausweitung des Versichertenkreises frühestens nach jahrzehntelangen Übergangsphasen zu rechnen. Damit verbleibt als konstitutives Element der Bürgerversicherung nur noch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten, um kurzfristig eine Beitragssatzsenkung zu erreichen. Das im Auftrag der Grünen erstellte IGES Gutachten hat genau dieses Beitragssenkungspotential berechnet. Es geht von einer Beitragssatzersparnis von lediglich 0,8 Beitragspunkten aus.

• Wesentlich pessimistischer ist das von der Hans-Böckler-Stiftung des deutschen Gewerkschaftsbundes beauftragte Institut INIFES: Beiträge aus Zins- und Kapitaleinkommen könnten zwar kurzfristig zu Beitragssatzsenkung führen. Allerdings würde es lediglich zu einer Entlastung von 0,2 - 0,3 Prozentpunkten kommen.

Mit anderen Worten: Die erhofften Beitragssatzsenkungen sind illusorisch. Zumal bereits ein einfaches Rechenexempel zeigt, dass das erwartete Beitragssenkungspotential von einem notwendigen Kapitalvermögen in Deutschland ausgeht, das ohne Zweifel außerhalb der Realität liegt: Um - wie im IGES Gutachten prognostiziert - den Beitragssatz um 0,8 Prozentpunkte vermindern zu können, wäre ein zu „verbeitragendes“ Zinsaufkommen von gut 66,8 Milliarden € erforderlich (Miet- und Pachteinnahmen sind im Saldo negativ). Das würde - selbst bei sofortiger Einbeziehung aller Bundesbürger in die Bürgerversicherung - ein durchschnittliches Barvermögen von 72.000 € pro Kopf voraussetzen. Berücksichtigt man aber, dass genau diese Erweiterung des Versichertenkreises erst nach jahrzehntelanger Übergangszeit zu realisieren ist, sind sogar über 76.000 € pro Kopf der heute gesetzlich versicherten Personen zu unterstellen. So reich sind die Deutschen aber nicht! Zum Vergleich: Im Jahr 2003 lag das Geldvermögen der Bundesbürger laut der Deutschen Bundesbank - vom Baby bis zum Greis - im Durchschnitt bei 47.518 €.

Achtung Kasten einbauen 4. Eine Bürgerversicherung gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft!

Der Bürgerversicherung gelingt keine Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Löhnen und Gehältern. Da der Beitragssatz - wie oben angezeigt - nicht nennenswert verringert werden kann und darüber hinaus die Beitragsbemessungsgrenze nicht sinken soll, verharrt die Beitragsbelastung der Löhne und Gehälter auf unverändert hohem Niveau. Die negativen Beschäftigungs- und Wachstumseffekte bleiben damit voll bestehen. Hinzu kommen die steuerähnlichen Belastungen der Arbeitnehmer durch die geplante „Verbeitragung“ von Zins- und Mieteinkünften.

Letztendlich steht damit fest, dass es bei der Bürgerversicherung nicht so sehr um ein Absenken der Lohnnebenkosten, sondern primär um das Erschließen neuer Finanzierungsquellen geht. Ob dies gelingt, ist fraglich. Die Pläne, auch Kapitalerträge zu verbeitragen, sind mit absehbaren und unangenehmen „Nebenwirkungen“ verbunden: Sie werden zu einer wachsenden Kapitalflucht, einer Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und somit zu weiteren Steuerausfällen führen. Denn der globale Standortwettbewerb ist in erster Linie ein Wettbewerb um mobiles Kapital. Und das Kapital ist in Deutschland schon heute auf der Flucht: Von 1998 bis 2003 ist das Aufkommen aus der Kapitalertragssteuer um über 52 % gesunken.

Achtung Kasten einbauen 5. Eine Bürgerversicherung wird dem eigenen Anspruch der Solidarität nicht gerecht!

Schon heute gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einkommensumverteilung von unten nach oben: Gutverdiener, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, haben im Durchschnitt mehr beitragsfrei mitversicherte Familienmitgliedern als die Pflichtmitglieder. Untere Einkommensgruppen subventionieren so systematisch Besserverdiener. Das heutige System lässt es auch zu, dass die Beitragsbelastung für einen Zweiverdiener-Haushalt doppelt so hoch ausfallen kann wie für einen Alleinverdienerhaushalt mit einem gleich hohen Gesamteinkommen. Diese verteilungspolitische Schieflage würde in der Bürgerversicherung beibehalten und an anderen Stellen sogar noch verschärft: Auch bei der geplanten Einbeziehung von Zinseinkünften würde sich nicht der Vermögensmillionär überproportional an der Finanzierung beteiligen. Er liegt mit seinen Vermögenseinkünften nämlich überwiegend über der Beitragsbemessungsgrenze. Betroffen wäre vielmehr der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer, der mit seinen durchschnittlichen Zinseinkünften (und Mieteinnahmen) stets unterhalb der Bemessungsgrenze bleibt. Das zeigen auch die Fallbeispiele zur Be- und Entlastung durch eine Bürgerversicherung auf der nächsten Seite.

Achtung Kasten einbauen 6. Eine Bürgerversicherung führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin!

Die mit der Bürgerversicherung angestrebte Einheitsversicherung für alle klingt nur vordergründig nach Gerechtigkeit und Solidarität zwischen Arm und Reich. Faktisch führt eine Bürgerversicherung zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Ein Blick über die Grenzen zeigt: Nirgendwo gibt es eine so brutale Zwei-Klassen-Medizin wie in Staaten, die formal ein einheitliches Versorgungssystem haben wie zum Beispiel Großbritannien. Die Patienten-Wirklichkeit ist in solchen Ländern von Warteschlangen, Rationierungen, eine häufig schlechte Infrastruktur bei den Leistungserbringern, eine steigende Zahl von Ärzten, die ausschließlich privat behandeln, geprägt. Dagegen sorgt in Deutschland gerade das Nebeneinander von privaten und gesetzlichen Krankenversicherern dafür, dass es für die gesamte Bevölkerung zu einer sehr guten Breitenversorgung ohne Wartezeiten und nennenswerte Rationierungen kommt. Denn durch Überzahlungen leisten PKV-Versicherte einen überproportionalen Finanzierungsbeitrag zum deutschen Gesundheitswesen. Die PKV-Versicherten subventionieren so die GKV-Versicherten jedes Jahr mit 5 - 6 Mrd. €. Diese Finanzierungsmittel würden dem System nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn die PKV in die Bürgerversicherung zwangsintegriert werden würde.

Fallbeispiele zur Bürgerversicherung

Beispiel A: Haushalte oder versicherte Personen zahlen trotz gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit - hier dem jährlichen Gesamteinkommen von 33.000 € bzw. 32.000 € - sehr unterschiedliche Beiträge zur Bürgerversicherung. Ein Tatbestand, der dem Anspruch der Bürgerversicherung, Solidarität und Gerechtigkeit, nicht im entferntesten erfüllen kann.

Achtung BILD Annahme: Erwartungen der SPD Projektgruppe, das heißt Senkung des Beitragssatzes auf 12,3 Prozent, Verbeitragung von Lohn und Kapitaleinkünften bei einem jährlichen Freibetrag von 1.340 € sowie Nichtberücksichtigung von Einkünften aus Miete und Pacht.

Beispiel B: Im Vergleich zum heutigen Status Quo wird ein Arbeiter mit einem relativ niedrigem Bruttolohn auf Grund seiner Kapitaleinkünfte durch die Bürgerversicherung deutlich belastet. Ein Angestellter hingegen, der neben seinem sehr guten Gehalt über ein unter den Freibetrag fallendes Kapitaleinkommen verfügt, darf sich auf eine Entlastung freuen - und das, obwohl er im Jahr über ein um 27.000 € höheres Einkommen verfügt.

Achtung BILD

Annahme: Erwartungen der SPD Projektgruppe, das heißt Senkung des Beitragssatzes auf 12,3 Prozent und Verbeitragung von Lohn und Kapitaleinkünften bei einem jährlichen Freibetrag von 1.340 € im Vergleich zum heutigen Status Quo mit einem Beitragssatz von 14,1Prozent.

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Kopfpauschale

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Gesundheitspauschale

Zusammenfassung Achtung Kasten Die Gesundheitsprämie

- löst nicht das demographisch bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzliche Krankenversicherung.

- verzerrt den Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV und führt zu einer Grundversorgung ohne Wahlfreiheit.

- hat eine Tendenz zu einer Einheitskasse.

- entlastet die Lohnnebenkosten nur bedingt.

- macht Steuertransfers notwendig. Der Einfluss des Staates auf das Gesundheitswesen wird zunehmen.

- führt zu einer Bürokratisierung des Gesundheitssystems.



Es gibt verschiedene Modelle einer Gesundheitspauschale. In der Wahlauseinandersetzung wird es insbesondere um das Modell der Union gehen. Dieses relativ komplizierte Modell ist in der folgenden Abbildung enthalten. Zentraler Bestandteil ist, dass der Versicherte eine Pauschale von 109 Euro, jedoch maximal 7 Prozent seines Einkommens zahlt. Vom Arbeitgeber kommen 6,5 Prozent des Gehalts. Für niedrige Einkommensbezieher gibt es einen Transferanspruch an den Staat. Diese staatlichen Transfers werden daraus finanziert, dass der Spitzensatz der Einkommensteuer um 3 Prozentpunkte weniger als geplant abgesenkt wird. Für Kinder wird eine eigene Pauschale von 80 Euro erhoben, die über entsprechende staatliche Transfers ausgeglichen wird.

Achtung Übersicht!!!!!!

Achtung Kasten

1. Eine Gesundheitspauschale löst nicht das demographische bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung!

Schon heute belasten die Rentener die gesetzlichen Krankenkassen überdurchschnittlich stark. Die über 65 Jährigen machen derzeit rund 19 Prozent der Bevölkerung aus- auf sie entfallen aber mehr als 41 Prozent der Leistungsausgaben der GKV. Bis 2050 werden sich der Anteil dieser Altersgruppe und die damit verbundenen Kosten verdoppeln. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die jüngeren Versicherten die Kosten für die älteren Versicherten tragen, kann diese Ausgabendynamik alleine nicht mehr schultern. Wenn wir uns Gesundheit auch noch in 10.20 und 30 Jahren leisten können wollen, führt kein Weg an mehr Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitsausgaben vorbei. Das geht nur mit mehr Kapitaldeckung in der Finanzierung der medizinischen Versorgung. Die Gesundheitspauschale im Unionsmodell sieht dagegen die demographieanfällige Umlagefinanzierung vor. Ohne Kapitaldeckung sind infolgedessen Gesundheitsprämien von der Demographie und dem medizinisch-technischen Fortschritt ausgelösten Ausgaben-und Beitragsdynamik genauso betroffen wie der Status Quo. Die Gesundheitsprämie wird unweigerlich steigen. Bei gleichzeitigem Bestand der zum Startzeitpunkt der Gesundheitsprämie definierten Beslastungsgrenze ist eine drastische Erhöhung der staatlichen Transfers unumgänglich. Im System der Gesundheitsprämie würde das gesamte demographische Risiko auf den Staat übertragen.

Achtung Kasten

2. Die Gesundheitspauschale führt nicht zu mehr Wahlfreiheit

Wahlfreiheit setzt Freiheit in der Wahl des Umfanges des gewünschten Versicherungsschutzes voraus (wie in der PKV). Die Gesundheitspauschale steht für ein Einheitsprodukt. Zwischen den Kassen soll es einen Risikostrukturausgleich geben, der im Ergbnis die Beitragsdifferenzen der Kassen nivelliert. Wenn alle das Gleiche zum gleichen Preis (Ausnahme: anteilige Verwaltungskosten) anbieten, dann stellt sich die Frage, wofür dann noch Kassenvielfalt erforderlich ist.

Achtung Kasten

Eine Gesundheitspauschale führt nicht zu mehr Wettbewerb

a) Der Wettbewerb zwischen PKV und GKV wird verzerrt

Die PKV, die mit Alterungsrückstellung und höheren Preisen für die Leistungsanbieter (=Überzahlung) kalkulieren muss, ist gegen eine Einheitsprämie von 170 bis 180 Euro kaum wettbewerbsfähig.

Entscheiden sich in der Folge weniger Versicherte für die PKV, dann bedeutet das weniger Kapitaldeckung und mehr demographische Abhänigkeit des Gesundheitssystems in seiner Gesamtheit.

b) Der Wettbewerb innerhalb der GKV funktioniert nicht

Befürworter der Gesundheitspauschale wollen zumeist, dass die Kassen mehr Vertragskometenzen zu den Leistungserbringern bekommen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen soll darin bestehen, dass die Kassen die für Ihre Versicherten benötigen Leistungen frei "einkaufen" können.

Tatsache ist, es gibt bisher kein funktionierendes Wettbewerbskonzept denn:

- Keine Kasse ist in der Lage mit 160.000 Ärzten und 2400 Krankenhäusern individuelle Verhandlungen zu führen.

- Vertragsverhandlungen können zur Risikopolitik verwendet werden. Kassen mit niedrigerem Beitrag und "schlanken" Angebot von Leistungserbringern für junge gesunde Versicherte stehen Kassen mit einem breiten Leistungsangebot für ältere und kränkere Versicherte gegenüber. Das Solidarprinzip der GKV lässt es aber nicht zu, dass es Kassen für gute und Kassen für schlechte Risiken gibt, zwischen denen die Versicherten nach individueller Vorteilhaftigkeit hin und her wechseln.

Achtung Kasten

Eine Gesundheitspauschale entlastet die Lohnnebenkosten nur bedingt

Die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zur GKV ist zunächst noch keine Entlastung der Lohnnebenkosten.

Zur Entlastung kommt es nur dadurch, dass eine (z.B. demographisch bedingte) Erhöhung der Gesundheitsprämie nicht mehr automatisch steigende Lohnnebenkosten nach sich zieht.

Dies führt zu folgenden Aussagen:

1 Zum Startzeitpunkt kommt es nicht zur Entlastung der Lohnnebenkosten, da der Arbeitgeberzuschuss ausbezahlt wird bzw. an die Krankenkasse weitergeleitet wird.

2 Die Auszahlung teilt die Entwicklung der allgemeinen Lohnkosten, wächst also mit derselben Dynamik wie die Tariflöhne.

3 Wenn allerdings die Prämie schneller steigt als die allgemeine Lohnentwicklung, dann werden die Arbeitgeber im Umfang in der Tarifverhandlung nicht erforderlich nachfordern.

Allerdings ist Folgendes zu beachten: die Gesundheitsprämie macht staatliche Transfers an Niedrigeinkommensbezieher erforderlich, die über Steuererhöhungen finanziert werden müssen. Solche Steuererhöhungen können, da sie auch Unternehmen und Unternehmer belasten, nachteilige wirtschaftspolitische Impulse auslösen. Damit erben sich folgende Effekte:

- Eine Entlastung von Lohnnebenkosten findet zum Einführungszeitpunkt nicht statt (s.o). Aber es findet sofort eine Belastung mit höheren Steuern für die Finanzierung der Transferleistungen statt. Insgesamt kann dies zur Zusatzbelastung der Unternehmer und Unternehmen führen.

- Je mehr die Gesundheitsprämie im Zeitablauf steigt,

- desto höher wird die zur Finanzierung der Transferzahlung benötigte steuer

- desto eher werden Gewerkschaften dies als Argument zur Erhöhung ihrer Forderungen in Tarifverhandlungen nutzen.

Fazit: Die Beweisführung, dass die Gesundheitsprämie wirklich zur Entlastung der Arbeitgeber führt, ist bisher nicht gelungen.

Achtung Kasten

Das Gesundheitsrisiko wird auf den Staat überwälzt

Steigende Gesundheitskosten lösen steigende Prämie und damit steigende Transferzahlungen aus. Der Staat wird damit unmittelbar in das Gesundheitsrisiko involviert.

Der Staat wird es kaum zulassen, dass Selbstverwaltungslösung (z.B. Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern) steigende Transferverpflichtungen nach sich ziehen .

Der Einfluss des Staates auf das Gesundheitswesen wird zunehmen (müssen). Damit würde das Gesundheitswesen als Selbstverwaltungsmodell perspektivisch aufgegeben.

Achtung Kasten

Das Gesundheitsrisiko führt zu einer Bürokratisierung des Gesundheitssystems!

Bürokratie entsteht in zwei Bereichen:

- Die Feststellung der Versicherungspflicht läuft möglicherweise nicht mehr über die Arbeitgeber. Dann bedarf es einer bundesweiten zentralen Stelle, die die Einhaltung der Versicherungspflicht und damit auch die Bezahlung der Pauschalen überwacht.

- Transferansprüche müssen nachgewiesen werden. Dies macht millionenfache Verwaltungsvorgänge unter Einbeziehung der Finanzämter erforderlich.

Achtung Kasten

Eine Gesundheitspauschale führt zur Einheitsversicherung

Wenn alle Kassen für die Pauschalen die gleichen Leistungen anbieten und zugleich die Höhe der Pauschalen über den Risikostrukturausgleich nivelliert werden sollen, dann bieten perspektivisch viele Kassen das Gleiche zum gleichen Preis an. Dies ist keine Wettbewerb, sondern der Weg in die Einheitskasse ist dann vorgezeichnet.

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Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherungen sind spezielle Tarifgestaltungen. Mit einer Anwartschaftsversicherung erhält der Versicherungsnehmer das Recht auf Wiederinkraftsetzung der vor der Anwartschaft bestehenden Versicherung. Dies bedeutet, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen, der Versicherer aber zusichert, nach der Ruhezeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und der Versicherungsnehmer einen Anwartschaftsbeitrag zahlt.

Dieser Beitrag ist so bemessen und geschäftsplanmäßig festgelegt, dass der Versicherer die Kosten für die weitere Führung des Vertrages im Bestand erhält und die Alterungsrückstellung bedienen kann. Dies ist wichtig, damit nach der Ruhezeit die Weiterführung der Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter weitergeführt werden kann.

Bei der "großen" Anwartschaftsversicherung wird bei Umwandlung in die Vollversicherung für die Beitragsberechnung das Eintrittsalter und für die Gesundheitsprüfung der Gesundheitszustand vor Beginn der Anwartschaftsversicherung zugrunde gelegt. Für die "kleine" Anwartschaftsversicherung gilt das nur für die Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaftszeit wird auf die Wartezeiten angerechnet.

Die besondere Forn der "Anwartschaft" ist die Ruhenversicherung, die von einigen Gesellschaften bei Arbeitslosigkeit angeboten wird.

So wird von den Versicherern in der Regel bei Arbeitslosigkeit oder wirtschaftlicher Notlage angeboten. Während der Ruhezeit sind keine Beiträge zu zahlen. Die Beiträge, die geschäftsplanmäßig für die Ruhezeit der Alterungsrückstellung hätten zugeführt werden müssen, werden in Form eine monatlichen Beitragszuschlages nach dem Ende der Ruhezeit nacherhoben, wenn die Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate bestanden hat.

Achtung Kasten

Gründe für eine Anwartschaftsversicherung

- vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers

- Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Arbeitslosigkeit)

- längerer Auslandsaufenthalt

- Grundwehrdienst

- freie Heilfürsorge (vorübergehend)

Achtung Kasten

Vorteile einer Anwartschaftsversicherung

- keine neue Risikoprüfung

- keine erneuten Wartezeiten

- bereits erworbene Beitragsrückerstattungsansprüche bleiben erhalten

- das alte Eintrittsalter wird zugrunde gelegt.

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