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Bürgerversicherung
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Bürgerversicherung mit Fallbeispielen zur Be- und Entlastung durch eine Bürgerversicherung
Zusammenfassung
Die Bürgerversicherung
- verschärft das demographisch bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung.
- schafft den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen endgültig ab.
- führt zu keinen nennenswerten Beitragssatzsenkungen.
- gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
- wird dem eigenen Anspruch der Solidarität nicht gerecht.
- führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin.
Die vorliegenden Bürgerversicherungsmodelle von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen
sehen zur zukünftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine
Ausweitung des Versichertenkreises sowie den Einbezug weiterer Einkunftsarten vor.
Beide Modelle weichen bis dato nur geringfügig voneinander ab:
• In die Bürgerversicherung sollen auch Beamte, Selbständige und Einkommensgruppen
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze einbezogen werden.
• Krankenversicherungsbeiträge sind nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern
auch auf Zinseinkünfte und - nach den Vorstellungen der Grünen - auf Mieten und
Pachteinnahmen zu zahlen.
Die Bürgerversicherung nimmt für sich in Anspruch, für mehr Solidarität und Wettbewerb
in der Krankenversicherung zu sorgen sowie die Beitragssätze zu senken. Tatsächlich
löst sie aber keines der bestehenden Probleme im deutschen Gesundheitswesen.
Im Gegenteil - die Probleme würden durch eine Bürgerversicherung größer:
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1. Eine Bürgerversicherung verschärft das demographisch bedingte Kosten-
und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung!
Schon heute belasten die Rentner die gesetzlichen Krankenkassen überdurchschnittlich
stark. Die über 65jährigen machen derzeit rund 19 Prozent der Bevölkerung aus -
auf sie entfallen aber mehr als 41 Prozent der Leistungsausgaben der GKV. Bis 2050
werden sich der Anteil dieser Altersgruppe und die damit verbundenen Kosten verdoppeln.
Das Umlageverfahren der GKV, bei dem die jüngeren Versicherten die Kosten
für die älteren Versicherten tragen, kann diese Ausgabendynamik alleine nicht
mehr schultern. Wenn wir uns Gesundheit auch noch in 10, 20 und 30 Jahren leisten
können wollen, führt kein Weg an mehr Vorsorge für die mit dem Alter steigenden
Gesundheitsausgaben vorbei. Das geht nur mit mehr Kapitaldeckung in der Finanzierung
der medizinischen Versorgung.
Die Bürgerversicherung will wider besseren Wissens um die bevorstehende Überalterung
der deutschen Bevölkerung den entgegen gesetzten Weg gehen: Durch die
Abschaffung der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung soll die Finanzierung
des Gesundheitssystems in Gänze auf das demographieanfällige Umlageverfahren
umgestellt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit noch
schneller vor noch größeren Finanzierungsproblemen stehen. Da der finanziellen
Belastbarkeit von immer weniger Erwerbstätigen Grenzen gesetzt sind, ist die der
Politik verbleibende Ausweichreaktion vorhersehbar: Leistungskürzungen.
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2. Eine Bürgerversicherung schafft den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen
endgültig ab!
Auch die private Krankenversicherung soll als Anbieter der Bürgerversicherung weiter
existieren dürfen - allerdings zu den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Ergebnis: Den bestehenden 270 gesetzlichen Krankenkassen würden
weitere 50 ehemals private hinzugefügt, die dann alle zu gleichen Bedingungen und
Preisen das gleiche gesetzlich normierte Leistungspaket anböten. Danach verbleibende
Unterschiede werden durch den Risikostrukturausgleich nivelliert. Faktisch
gibt es in einer Bürgerversicherung also überhaupt keine Wettbewerbsparameter
mehr, die es für die Krankenkassen lohnenswert machen, im Interesse ihrer eigenen
Wettbewerbsfähigkeit besser zu sein als andere Kassen. Wie immer, wenn der Wettbewerb
empfindlich gestört ist, sind die Kundeninteressen - also hier die Interessen
der Versicherten - nur noch von nachrangiger Bedeutung.
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3. Eine Bürgerversicherung führt zu keinen nennenswerten Beitragssatzsenkungen!
Die von SPD und den Grünen angekündigte Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags
um 1,6 - 1,8 Prozentpunkte ist weder kurzfristig noch in dieser Höhe realisierbar.
Das belegen gerade auch jene Studien, die von den Parteien selber in Auftrag
gegeben bzw. den eigenen Modellberechnungen zugrunde gelegt wurden.
• Da für die Versicherungsverträge der heute Privatversicherten Bestandsschutz
besteht, ist mit spürbaren Beitragssatzreduktionen durch eine Ausweitung des
Versichertenkreises frühestens nach jahrzehntelangen Übergangsphasen zu
rechnen. Damit verbleibt als konstitutives Element der Bürgerversicherung nur
noch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten, um kurzfristig eine Beitragssatzsenkung
zu erreichen. Das im Auftrag der Grünen erstellte IGES Gutachten
hat genau dieses Beitragssenkungspotential berechnet. Es geht von einer Beitragssatzersparnis
von lediglich 0,8 Beitragspunkten aus.
• Wesentlich pessimistischer ist das von der Hans-Böckler-Stiftung des deutschen
Gewerkschaftsbundes beauftragte Institut INIFES: Beiträge aus Zins- und Kapitaleinkommen
könnten zwar kurzfristig zu Beitragssatzsenkung führen. Allerdings
würde es lediglich zu einer Entlastung von 0,2 - 0,3 Prozentpunkten kommen.
Mit anderen Worten: Die erhofften Beitragssatzsenkungen sind illusorisch. Zumal
bereits ein einfaches Rechenexempel zeigt, dass das erwartete Beitragssenkungspotential
von einem notwendigen Kapitalvermögen in Deutschland ausgeht, das ohne
Zweifel außerhalb der Realität liegt: Um - wie im IGES Gutachten prognostiziert - den
Beitragssatz um 0,8 Prozentpunkte vermindern zu können, wäre ein zu „verbeitragendes“
Zinsaufkommen von gut 66,8 Milliarden € erforderlich (Miet- und Pachteinnahmen
sind im Saldo negativ). Das würde - selbst bei sofortiger Einbeziehung aller
Bundesbürger in die Bürgerversicherung - ein durchschnittliches Barvermögen von
72.000 € pro Kopf voraussetzen. Berücksichtigt man aber, dass genau diese Erweiterung
des Versichertenkreises erst nach jahrzehntelanger Übergangszeit zu realisieren
ist, sind sogar über 76.000 € pro Kopf der heute gesetzlich versicherten Personen
zu unterstellen. So reich sind die Deutschen aber nicht! Zum Vergleich: Im Jahr
2003 lag das Geldvermögen der Bundesbürger laut der Deutschen Bundesbank -
vom Baby bis zum Greis - im Durchschnitt bei 47.518 €.
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4. Eine Bürgerversicherung gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft!
Der Bürgerversicherung gelingt keine Abkoppelung der Gesundheitskosten von den
Löhnen und Gehältern. Da der Beitragssatz - wie oben angezeigt - nicht nennenswert
verringert werden kann und darüber hinaus die Beitragsbemessungsgrenze
nicht sinken soll, verharrt die Beitragsbelastung der Löhne und Gehälter auf unverändert
hohem Niveau. Die negativen Beschäftigungs- und Wachstumseffekte bleiben
damit voll bestehen. Hinzu kommen die steuerähnlichen Belastungen der Arbeitnehmer
durch die geplante „Verbeitragung“ von Zins- und Mieteinkünften.
Letztendlich steht damit fest, dass es bei der Bürgerversicherung nicht so sehr um
ein Absenken der Lohnnebenkosten, sondern primär um das Erschließen neuer Finanzierungsquellen
geht. Ob dies gelingt, ist fraglich. Die Pläne, auch Kapitalerträge
zu verbeitragen, sind mit absehbaren und unangenehmen „Nebenwirkungen“ verbunden:
Sie werden zu einer wachsenden Kapitalflucht, einer Aushöhlung der Bemessungsgrundlage
und somit zu weiteren Steuerausfällen führen. Denn der globale
Standortwettbewerb ist in erster Linie ein Wettbewerb um mobiles Kapital. Und das
Kapital ist in Deutschland schon heute auf der Flucht: Von 1998 bis 2003 ist das Aufkommen
aus der Kapitalertragssteuer um über 52 % gesunken.
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5. Eine Bürgerversicherung wird dem eigenen Anspruch der Solidarität nicht
gerecht!
Schon heute gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einkommensumverteilung
von unten nach oben: Gutverdiener, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig versichert sind, haben im Durchschnitt mehr beitragsfrei mitversicherte
Familienmitgliedern als die Pflichtmitglieder. Untere Einkommensgruppen
subventionieren so systematisch Besserverdiener. Das heutige System lässt es auch
zu, dass die Beitragsbelastung für einen Zweiverdiener-Haushalt doppelt so hoch
ausfallen kann wie für einen Alleinverdienerhaushalt mit einem gleich hohen Gesamteinkommen.
Diese verteilungspolitische Schieflage würde in der Bürgerversicherung
beibehalten und an anderen Stellen sogar noch verschärft: Auch bei der geplanten
Einbeziehung von Zinseinkünften würde sich nicht der Vermögensmillionär überproportional
an der Finanzierung beteiligen. Er liegt mit seinen Vermögenseinkünften
nämlich überwiegend über der Beitragsbemessungsgrenze. Betroffen wäre vielmehr
der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer, der mit seinen durchschnittlichen
Zinseinkünften (und Mieteinnahmen) stets unterhalb der Bemessungsgrenze bleibt.
Das zeigen auch die Fallbeispiele zur Be- und Entlastung durch eine Bürgerversicherung
auf der nächsten Seite.
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6. Eine Bürgerversicherung führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin!
Die mit der Bürgerversicherung angestrebte Einheitsversicherung für alle klingt nur
vordergründig nach Gerechtigkeit und Solidarität zwischen Arm und Reich. Faktisch
führt eine Bürgerversicherung zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Ein Blick über die
Grenzen zeigt: Nirgendwo gibt es eine so brutale Zwei-Klassen-Medizin wie in Staaten,
die formal ein einheitliches Versorgungssystem haben wie zum Beispiel Großbritannien.
Die Patienten-Wirklichkeit ist in solchen Ländern von Warteschlangen, Rationierungen,
eine häufig schlechte Infrastruktur bei den Leistungserbringern, eine
steigende Zahl von Ärzten, die ausschließlich privat behandeln, geprägt. Dagegen
sorgt in Deutschland gerade das Nebeneinander von privaten und gesetzlichen
Krankenversicherern dafür, dass es für die gesamte Bevölkerung zu einer sehr guten
Breitenversorgung ohne Wartezeiten und nennenswerte Rationierungen kommt.
Denn durch Überzahlungen leisten PKV-Versicherte einen überproportionalen Finanzierungsbeitrag
zum deutschen Gesundheitswesen. Die PKV-Versicherten subventionieren
so die GKV-Versicherten jedes Jahr mit 5 - 6 Mrd. €. Diese Finanzierungsmittel
würden dem System nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn die PKV in die
Bürgerversicherung zwangsintegriert werden würde.
Fallbeispiele zur Bürgerversicherung
Beispiel A: Haushalte oder versicherte Personen zahlen trotz gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit
- hier dem jährlichen Gesamteinkommen von 33.000 € bzw. 32.000 € - sehr
unterschiedliche Beiträge zur Bürgerversicherung. Ein Tatbestand, der dem Anspruch der
Bürgerversicherung, Solidarität und Gerechtigkeit, nicht im entferntesten erfüllen kann.
Achtung BILD
Annahme: Erwartungen der SPD Projektgruppe, das heißt Senkung des Beitragssatzes auf 12,3 Prozent,
Verbeitragung von Lohn und Kapitaleinkünften bei einem jährlichen Freibetrag von 1.340 € sowie
Nichtberücksichtigung von Einkünften aus Miete und Pacht.
Beispiel B: Im Vergleich zum heutigen Status Quo wird ein Arbeiter mit einem relativ niedrigem
Bruttolohn auf Grund seiner Kapitaleinkünfte durch die Bürgerversicherung deutlich belastet.
Ein Angestellter hingegen, der neben seinem sehr guten Gehalt über ein unter den
Freibetrag fallendes Kapitaleinkommen verfügt, darf sich auf eine Entlastung freuen - und das,
obwohl er im Jahr über ein um 27.000 € höheres Einkommen verfügt.
Achtung BILD
Annahme: Erwartungen der SPD Projektgruppe, das heißt Senkung des Beitragssatzes auf 12,3 Prozent
und Verbeitragung von Lohn und Kapitaleinkünften bei einem jährlichen Freibetrag von 1.340 €
im Vergleich zum heutigen Status Quo mit einem Beitragssatz von 14,1Prozent.
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Kopfpauschale
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Gesundheitspauschale
Zusammenfassung
Achtung Kasten
Die Gesundheitsprämie
- löst nicht das demographisch bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzliche Krankenversicherung.
- verzerrt den Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV und führt zu einer Grundversorgung ohne Wahlfreiheit.
- hat eine Tendenz zu einer Einheitskasse.
- entlastet die Lohnnebenkosten nur bedingt.
- macht Steuertransfers notwendig. Der Einfluss des Staates auf das Gesundheitswesen wird zunehmen.
- führt zu einer Bürokratisierung des Gesundheitssystems.
Es gibt verschiedene Modelle einer Gesundheitspauschale. In der Wahlauseinandersetzung wird es insbesondere um das Modell der Union gehen.
Dieses relativ komplizierte Modell ist in der folgenden Abbildung enthalten. Zentraler Bestandteil ist, dass der Versicherte eine Pauschale
von 109 Euro, jedoch maximal 7 Prozent seines Einkommens zahlt. Vom Arbeitgeber kommen 6,5 Prozent des Gehalts. Für niedrige Einkommensbezieher
gibt es einen Transferanspruch an den Staat. Diese staatlichen Transfers werden daraus finanziert, dass der Spitzensatz der Einkommensteuer um
3 Prozentpunkte weniger als geplant abgesenkt wird. Für Kinder wird eine eigene Pauschale von 80 Euro erhoben, die über entsprechende staatliche
Transfers ausgeglichen wird.
Achtung Übersicht!!!!!!
Achtung Kasten
1. Eine Gesundheitspauschale löst nicht das demographische bedingte Kosten- und Ausgabenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung!
Schon heute belasten die Rentener die gesetzlichen Krankenkassen überdurchschnittlich stark. Die über 65 Jährigen machen derzeit rund
19 Prozent der Bevölkerung aus- auf sie entfallen aber mehr als 41 Prozent der Leistungsausgaben der GKV. Bis 2050 werden sich der Anteil
dieser Altersgruppe und die damit verbundenen Kosten verdoppeln. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die
jüngeren Versicherten die Kosten für die älteren Versicherten tragen, kann diese Ausgabendynamik alleine nicht mehr schultern. Wenn wir uns
Gesundheit auch noch in 10.20 und 30 Jahren leisten können wollen, führt kein Weg an mehr Vorsorge für die mit dem Alter steigenden
Gesundheitsausgaben vorbei. Das geht nur mit mehr Kapitaldeckung in der Finanzierung der medizinischen Versorgung.
Die Gesundheitspauschale im Unionsmodell sieht dagegen die demographieanfällige Umlagefinanzierung vor. Ohne Kapitaldeckung sind
infolgedessen Gesundheitsprämien von der Demographie und dem medizinisch-technischen Fortschritt ausgelösten Ausgaben-und Beitragsdynamik
genauso betroffen wie der Status Quo. Die Gesundheitsprämie wird unweigerlich steigen. Bei gleichzeitigem Bestand der zum Startzeitpunkt
der Gesundheitsprämie definierten Beslastungsgrenze ist eine drastische Erhöhung der staatlichen Transfers unumgänglich. Im System der
Gesundheitsprämie würde das gesamte demographische Risiko auf den Staat übertragen.
Achtung Kasten
2. Die Gesundheitspauschale führt nicht zu mehr Wahlfreiheit
Wahlfreiheit setzt Freiheit in der Wahl des Umfanges des gewünschten Versicherungsschutzes voraus (wie in der PKV). Die Gesundheitspauschale
steht für ein Einheitsprodukt.
Zwischen den Kassen soll es einen Risikostrukturausgleich geben, der im Ergbnis die Beitragsdifferenzen der Kassen nivelliert. Wenn alle das
Gleiche zum gleichen Preis (Ausnahme: anteilige Verwaltungskosten) anbieten, dann stellt sich die Frage, wofür dann noch Kassenvielfalt
erforderlich ist.
Achtung Kasten
Eine Gesundheitspauschale führt nicht zu mehr Wettbewerb
a) Der Wettbewerb zwischen PKV und GKV wird verzerrt
Die PKV, die mit Alterungsrückstellung und höheren Preisen für die Leistungsanbieter (=Überzahlung) kalkulieren muss, ist gegen eine
Einheitsprämie von 170 bis 180 Euro kaum wettbewerbsfähig.
Entscheiden sich in der Folge weniger Versicherte für die PKV, dann bedeutet das weniger Kapitaldeckung und mehr demographische Abhänigkeit
des Gesundheitssystems in seiner Gesamtheit.
b) Der Wettbewerb innerhalb der GKV funktioniert nicht
Befürworter der Gesundheitspauschale wollen zumeist, dass die Kassen mehr Vertragskometenzen zu den Leistungserbringern bekommen. Der
Wettbewerb zwischen den Kassen soll darin bestehen, dass die Kassen die für Ihre Versicherten benötigen Leistungen frei "einkaufen" können.
Tatsache ist, es gibt bisher kein funktionierendes Wettbewerbskonzept denn:
- Keine Kasse ist in der Lage mit 160.000 Ärzten und 2400 Krankenhäusern individuelle Verhandlungen zu führen.
- Vertragsverhandlungen können zur Risikopolitik verwendet werden. Kassen mit niedrigerem Beitrag und "schlanken" Angebot von Leistungserbringern
für junge gesunde Versicherte stehen Kassen mit einem breiten Leistungsangebot für ältere und kränkere Versicherte gegenüber. Das Solidarprinzip
der GKV lässt es aber nicht zu, dass es Kassen für gute und Kassen für schlechte Risiken gibt, zwischen denen die Versicherten nach
individueller Vorteilhaftigkeit hin und her wechseln.
Achtung Kasten
Eine Gesundheitspauschale entlastet die Lohnnebenkosten nur bedingt
Die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zur GKV ist zunächst noch keine Entlastung der Lohnnebenkosten.
Zur Entlastung kommt es nur dadurch, dass eine (z.B. demographisch bedingte) Erhöhung der Gesundheitsprämie nicht mehr automatisch steigende
Lohnnebenkosten nach sich zieht.
Dies führt zu folgenden Aussagen:
1 Zum Startzeitpunkt kommt es nicht zur Entlastung der Lohnnebenkosten, da der Arbeitgeberzuschuss ausbezahlt wird bzw. an die Krankenkasse weitergeleitet wird.
2 Die Auszahlung teilt die Entwicklung der allgemeinen Lohnkosten, wächst also mit derselben Dynamik wie die Tariflöhne.
3 Wenn allerdings die Prämie schneller steigt als die allgemeine Lohnentwicklung, dann werden die Arbeitgeber im Umfang in der Tarifverhandlung nicht erforderlich nachfordern.
Allerdings ist Folgendes zu beachten: die Gesundheitsprämie macht staatliche Transfers an Niedrigeinkommensbezieher erforderlich, die über Steuererhöhungen finanziert werden müssen.
Solche Steuererhöhungen können, da sie auch Unternehmen und Unternehmer belasten, nachteilige wirtschaftspolitische Impulse auslösen. Damit erben sich folgende Effekte:
- Eine Entlastung von Lohnnebenkosten findet zum Einführungszeitpunkt nicht statt (s.o). Aber es findet sofort eine Belastung mit höheren Steuern für die Finanzierung der Transferleistungen statt. Insgesamt kann dies zur Zusatzbelastung der Unternehmer und Unternehmen führen.
- Je mehr die Gesundheitsprämie im Zeitablauf steigt,
- desto höher wird die zur Finanzierung der Transferzahlung benötigte steuer
- desto eher werden Gewerkschaften dies als Argument zur Erhöhung ihrer Forderungen in Tarifverhandlungen nutzen.
Fazit: Die Beweisführung, dass die Gesundheitsprämie wirklich zur Entlastung der Arbeitgeber führt, ist bisher nicht gelungen.
Achtung Kasten
Das Gesundheitsrisiko wird auf den Staat überwälzt
Steigende Gesundheitskosten lösen steigende Prämie und damit steigende Transferzahlungen aus. Der Staat wird damit unmittelbar in das Gesundheitsrisiko involviert.
Der Staat wird es kaum zulassen, dass Selbstverwaltungslösung (z.B. Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern) steigende Transferverpflichtungen nach sich ziehen .
Der Einfluss des Staates auf das Gesundheitswesen wird zunehmen (müssen). Damit würde das Gesundheitswesen als Selbstverwaltungsmodell perspektivisch aufgegeben.
Achtung Kasten
Das Gesundheitsrisiko führt zu einer Bürokratisierung des Gesundheitssystems!
Bürokratie entsteht in zwei Bereichen:
- Die Feststellung der Versicherungspflicht läuft möglicherweise nicht mehr über die Arbeitgeber. Dann bedarf es einer bundesweiten zentralen Stelle, die die Einhaltung der Versicherungspflicht und damit auch die Bezahlung der Pauschalen überwacht.
- Transferansprüche müssen nachgewiesen werden. Dies macht millionenfache Verwaltungsvorgänge unter Einbeziehung der Finanzämter erforderlich.
Achtung Kasten
Eine Gesundheitspauschale führt zur Einheitsversicherung
Wenn alle Kassen für die Pauschalen die gleichen Leistungen anbieten und zugleich die Höhe der Pauschalen über den Risikostrukturausgleich nivelliert werden sollen, dann bieten perspektivisch viele Kassen das Gleiche zum gleichen Preis an. Dies ist keine Wettbewerb, sondern der Weg in die Einheitskasse ist dann vorgezeichnet.
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Anwartschaftsversicherung
Anwartschaftsversicherungen sind spezielle Tarifgestaltungen. Mit einer Anwartschaftsversicherung
erhält der Versicherungsnehmer das Recht auf Wiederinkraftsetzung der vor der Anwartschaft
bestehenden Versicherung.
Dies bedeutet, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages
ruhen, der Versicherer aber zusichert, nach der Ruhezeit wieder zu den alten Bedingungen
Versicherungsschutz zu gewähren und der Versicherungsnehmer einen Anwartschaftsbeitrag zahlt.
Dieser Beitrag ist so bemessen und geschäftsplanmäßig festgelegt, dass der Versicherer die Kosten
für die weitere Führung des Vertrages im Bestand erhält und die Alterungsrückstellung bedienen
kann. Dies ist wichtig, damit nach der Ruhezeit die Weiterführung der Versicherung zum Beitrag
nach dem ursprünglichen Eintrittsalter weitergeführt werden kann.
Bei der "großen" Anwartschaftsversicherung wird bei Umwandlung in die Vollversicherung für die
Beitragsberechnung das Eintrittsalter und für die Gesundheitsprüfung der Gesundheitszustand vor
Beginn der Anwartschaftsversicherung zugrunde gelegt. Für die "kleine" Anwartschaftsversicherung
gilt das nur für die Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaftszeit wird auf die Wartezeiten angerechnet.
Die besondere Forn der "Anwartschaft" ist die Ruhenversicherung, die von einigen Gesellschaften
bei Arbeitslosigkeit angeboten wird.
So wird von den Versicherern in der Regel bei Arbeitslosigkeit oder wirtschaftlicher Notlage angeboten.
Während der Ruhezeit sind keine Beiträge zu zahlen. Die Beiträge, die geschäftsplanmäßig für die
Ruhezeit der Alterungsrückstellung hätten zugeführt werden müssen, werden in Form eine monatlichen
Beitragszuschlages nach dem Ende der Ruhezeit nacherhoben, wenn die Arbeitslosigkeit länger als
6 Monate bestanden hat.
Achtung Kasten
Gründe für eine Anwartschaftsversicherung
- vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers
- Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Arbeitslosigkeit)
- längerer Auslandsaufenthalt
- Grundwehrdienst
- freie Heilfürsorge (vorübergehend)
Achtung Kasten
Vorteile einer Anwartschaftsversicherung
- keine neue Risikoprüfung
- keine erneuten Wartezeiten
- bereits erworbene Beitragsrückerstattungsansprüche bleiben erhalten
- das alte Eintrittsalter wird zugrunde gelegt.
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